War der Abriss eines maroden, denkmalgeschützten Holzhauses in Bad Birnbach (Landkreis Rottal-Inn) korrekt und nötig? Oder handelte das Landratsamt, das die Genehmigung für den Abbruch des Gebäudes erteilt hatte, rechtswidrig und willkürlich? Nach wie vor gibt es darüber einen Disput. Während die Kritiker nachlegen, betont Landrat Fahmüller: „Die Entscheidung ist rechtens.“