Johanniskirchen. Der VdK-Ortsverband hatte seine Mitglieder und Interessierte zu einem Vortrag ins Gasthaus zur Post eingeladen. Notar Dr. Josef Eicher sprach zum Thema „Erben und vererben“.
Eingangs erklärte er die Begriffe vererben und verschenken. Vererben sei nur möglich, wenn jemand verstorben sei, eine Vermögensübertragung durch Schenkung erfolge zu Lebzeiten. Wenn zu Lebzeiten keine Regelung, in welcher Form auch immer, getroffen wurde, so trete im Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein. Das heiße, eine Erbengemeinschaft verfüge über das Vermögen, dies sei oft die schlechteste...