Zum wiederholten Male war in der jüngsten Stadtratssitzung die Park- bzw. die generelle Verkehrssituation in der Lindenstraße Thema. Konkret ging es dieses Mal um das Zuparken des Gehwegs, der von vielen Kindern als Schulweg genutzt wird, die dann gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Beschlossen wurde jetzt, dass noch im August das Parken am Gehweg verboten wird.
Aktuell schaut die Parkregelung in der Lindenstraße folgendermaßen aus: Zwischen dem Kreuzungsbereich mit der Passauer Straße und der Hausnummer Lindenstraße 12 gilt auf beiden Seiten ein eingeschränktes Halteverbot. Ab dann darf derzeit bis zur Hausnummer 17 gar nicht gehalten werden – allerdings ist diese Regelung zeitlich begrenzt. Sie gilt solange, bis die Moosmühle-Brücke fertig ist und für den Verkehr freigegeben wird. Und das ist in Kürze der Fall (PNP berichtete). Nämlich Anfang August.
Meinungen gehen beim Park-Thema auseinander
Wenn das absolute Halteverbot dann wieder aufgehoben ist, darf die Lindenstraße entlang wieder geparkt werden. Nicht alle in der Lindenstraße werden damit aber glücklich sein. Denn: Was das Parken angelangt, gehen die Meinungen der Anlieger in der Lindenstraße auseinander. Die einen wollen, dass entlang der Straße geparkt werden darf, die anderen sind dagegen.
Die Befürworter argumentieren etwa damit, dass dadurch der Verkehr verlangsamt werde, was die Straße sicherer machen würde. Die anderen kritisieren, dass durch das erlaubte Parken Gehwege blockiert würden, was wiederum Fußgänger in gefährliche Situationen bringen könne. Einige Anwohner hatten deswegen Anfang des Jahres sogar einen Antrag für ein beidseitig eingeschränktes Halteverbot gestellt. Dieser wurde aber im Mai im Ausschuss für Verkehr und Stadtentwicklung abgelehnt.
Mit dem aktuellen Beschluss hat die Stadt nun versucht, einen Kompromiss hinzubekommen: nämlich, dass zwar geparkt, aber der Gehweg nicht zugeparkt werden darf. Erreicht soll das damit werden, dass der Gehweg auch als solcher gekennzeichnet wird. Momentan ist er nämlich nicht explizit als solcher ausgewiesen. „Offiziell handelt es sich um eine sogenannte Mischfläche, auf der auch geparkt werden darf“, erklärte 2. Bürgermeister Dr. Bernhard Großwieser, der in Vertretung von Bürgermeister Klaus Schmid (beide CSU), die Sitzung leitete.
Laut Beschluss des Gremiums wird sich das jetzt ändern. „In den nächsten Tagen werden vom Bauhof die entsprechenden Schilder angebracht, das Verkehrszeichen 239, ein blaues, das zwei Fußgänger zeigt“, erklärt Bauamtsleiter Benjamin Jäger. Dann gilt das Parkverbot am Gehsteig, eingeführt wird es zeitgleich mit der Verkehrsfreigabe der Moosmühle-Brücke.
Kennzeichnung der Parkflächen wird überlegt
Geparkt werden darf dann, wie gesagt, wieder entlang der Lindenstraße, nur halt nicht am Gehsteig und nur dort, wo keine privaten Zufahrten bzw. Stellplätze versperrt werden und eine Mindestfahrbahnbreite von 3,5 Metern verbleibt. Die Verwaltung hatte eigentlich drei Meter vorgeschlagen, aber Stadtrat Siegfried Huber (CSU) hakte nach und sagte, dass 3,5 Meter erforderlich seien – wegen der Rettungsfahrzeuge.
Stadtrat Paul Schwarz merkte noch an, dass man vielleicht die Bereiche, wo keine 3,5 Meter Mindestbreite übrig bleiben, kennzeichnen sollte, etwa mit einer weißen Zickzack-Markierung, die Autofahrern zeigt, dass sie hier nicht parken können. Bauamtsleiter Benjamin Jäger meinte dazu, dass man sich das anschauen werde. Sollte die Beschilderung nicht ausreichen, werde man eine entsprechende Markierung nachträglich anbringen.
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