Kirchdorf/Simbach a. Inn
Polizei stoppt zwei illegale Welpentransporte

28.02.2021 | Stand 22.09.2023, 0:57 Uhr

Aufgekratzt nach der langen Fahrt zeigte sich der Pudel-Welpe am Samstag. −Foto: Polizei

Gleich zwei illegale Hundetransporte hat die Bundespolizei in den vergangenen Tagen gestoppt. Insgesamt sechs Welpen, die zwischen zehn und zwölf Wochen alt waren, konnten dabei sicher gestellt werden.



Am Parkplatz Seibersdorf an der B12 fiel der Bundespolizei bereits am Donnerstag gegen 15 Uhr ein moldawischer Kleintransporter auf, der mit vier Personen besetzt war. Der Transporter war angeblich von Moldawien nach Frankreich unterwegs. Die Beamten fanden bei der Kontrolle fünf Hundewelpen (vier Spitz und einen belgischen Schäferhund) im Alter von ca. zehn Wochen.

Bei den dann vorgelegten Heimtierausweisen zeigte sich, dass die Geburtsdaten der Hunde verändert wurden. Außerdem fehlte auch ein Nachweis über die nötigen Impfungen. Und ein weiterer gravierender Verstoß: Tiertransporte aus Drittstaaten nach Deutschland sind nur unter Auflagen erlaubt.

Gegen Tierschutzgesetz verstoßen



Nach Rücksprache mit dem zuständigen Landratsamt Rottal-Inn wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung im fünfstelligen Bereich einbehalten. Es erfolgte eine Anzeige an das Landratsamt Rottal-Inn wegen Verstößen nach dem Tierschutzgesetz und dem Tiergesundheitsgesetz. Die Tiere wurden in ein Tierheim gebracht. Die Personen konnten im Anschluss ihre Fahrt ohne Welpen fortsetzen.

Nur zwei Tage später am Samstag gegen 18 Uhr wurde wieder ein moldawischer Kleintransporter diesmal besetzt mit neun Personen in der Innstraße in Simbach von der Bundespolizei kontrolliert. Hier fanden die Beamten einen Pudel-Hundewelpen im Alter von ca. zwölf Wochen. Und auch hier stellte man fest: Im vorgelegten Heimtierausweis stimmte das Geburtsdatum des Hundes nicht.

Der Hund sowie der Heimtierausweis wurden sichergestellt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich einbehalten, da der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum steht und zudem Verstöße nach dem Tierschutzgesetz. Der Welpe wurde anschließend an den Deutschen Tierschutzverband übergeben, welcher diesen unterbringt.

− red