Reut
Otto Haslinger ist jetzt "Altbürgermeister"

07.06.2020 | Stand 20.09.2023, 4:24 Uhr

Altbürgermeister Otto Haslinger mit der Ernennungsurkunde sowie seine Gattin Maria. −Foto: Schaffarczyk

Wenn ein Bürgermeister in den Ruhestand geht, darf er nicht automatisch als Altbürgermeister bezeichnet werden. Offiziell ist er dann Bürgermeister a. D. (außer Dienst). "Altbürgermeister" ist eine Ehrenbezeichnung, die vom Gemeinderat verliehen wird. Voraussetzung dafür: Der Titel muss in einer Ehrensatzung enthalten sein, die der Rat laut Gemeindeordnung erlässt.

Gemäß dem Bayerischen Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz ist festgelegt: "Früheren kommunalen Wahlbeamten kann die ihrem früheren Amt entsprechende Ehrenbezeichnung Altbürgermeister verliehen werden." Rechtsgrundlage ist der Artikel 16 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, wonach mit dem Ehrentitel Personen ausgezeichnet werden dürfen, die eine außergewöhnlich lange Zeit das Amt des Bürgermeisters innehatten oder sich in ihrem Amt in besonderer Weise um die Gemeinde Verdienste erworben haben.

Der in der vergangenen Wahlperiode amtierende Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, Otto Haslinger den Ehrentitel "Altbürgermeister" zuzuerkennen. Am Mittwoch überreichte ihm sein Nachfolger Alois Alfranseder anlässlich einer Gemeinderatssitzung im Beisein seiner Gattin Maria die entsprechende Ernennungsurkunde und das Gemeindewappen. In einer kurzen Ansprache würdigte Alfranseder die vielfältigen und herausragenden Leistungen des Altbürgermeisters.

− jos

Mehr zu diesem Thema lesen Sie am 8. Juni in der Passauer Neuen Presse (Ausgabe Pfarrkirchen/Simbach).