Kirchdorf am Inn
Neun Personen aus Hochrisikogebieten ohne Tests und Anmeldung eingereist

28.01.2021 | Stand 19.09.2023, 23:17 Uhr

−Symbolfoto: PNP

Bei Schleierfahndungen an der B12 im Landkreis Rottal-Inn konnten die Beamten am Mittwoch insgesamt 12 Verstöße gegen die geltende Corona-Einreise-Verordnung und das Infektionsschutzgesetz feststellen.

Wie die Polizei mitteilt, kontrollieren die Schleierfahnder am Mittwoch zunächst ein Ehepaar, das aus Rumänien eingereist war. Der 31-jähriger Rumäne, sowie seine 29-jährige rumänische Ehefrau gaben an, eine Woche in Rumänien gewesen zu sein. Die erforderlichen (digitalen) Einreiseanmeldungen konnten sie nicht vorweisen. Das Ehepaar wird in naher Zukunft einen Bußgeldbescheid der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Höhe eines vierstelligen Betrags erhalten.

Ebenso erging es zwei Schwestern aus dem Raum München. Diese hatten ebenfalls Verwandtschaft in Rumänien mit ihren Ehemännern und einem Schwager für drei Wochen besucht. Als sie nun bei der Rückfahrt kurz nach der Einreise aus Österreich kontrolliert wurden, war es ihnen ebenfalls nicht möglich die geforderte Einreiseanmeldung vorzulegen.

Zuständige Gesundheitsämter kontrollieren Quarantäne

Weitere fünf Insassen eines Kleinbusses gaben an, aus Bosnien-Herzegowina gekommen zu sein. Auch sie konnten keine Einreiseanmeldungen vorzeigen. Daraufhin wurden alle wegen Verstößen nach der Corona-Einreise-Verordnung und dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. Nach Bezahlung des Bußgeldes wurde ihnen die Weiterfahrt in den Ruhrpott gestattet.

In allen Fällen wurde das zuständige Gesundheitsamt wegen der bevorstehenden Quarantäne und zum Teil auch wegen der bevorstehenden Testpflicht sofort schriftlich verständigt. Sollte einer dieser Personen sich nicht an die Quarantäne- oder Testpflichten halten, wären weitere Bußgelder im vierstelligen Bereich fällig.

− red