Pfarrkirchen
Vogelgrippe: Erneute Stallpflicht im Landkreis Rottal-Inn

08.02.2021 | Stand 08.02.2021, 14:14 Uhr

Nachdem die Stallpflicht für Rottal-Inn kurzzeitig aufgehoben war, gilt diese nun wieder ab Dienstag, 0 Uhr. −Foto: dpa

Kommando zurück: Die Regierung von Niederbayern hat für den Landkreis Rottal-Inn eine erneute Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Diese tritt am Dienstag, 0 Uhr, in Kraft.

Die Freude währte nur kurz. Nachdem der Landkreis vergangenen Montag die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben hatte, muss diese nun auf direkte Weisung der Regierung von Niederbayern wieder eingeführt werden. "Obgleich das Landratsamt eine andere Auffassung vertritt, folgt die Regierung von Niederbayern damit einer Risikoeinschätzung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), wonach die Einschleppung der so genannten Geflügelpest in die regionale Nutzgeflügelhaltung weiterhin als hoch zu bewerten sei", schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Auch der Nachbarlandkreis Passau, der die Aufstallungspflicht ebenfalls aufgehoben hatte, habe diese nun wieder eingeführt.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt zum Dienstag, 9.Februar, um 0 Uhr in Kraft und bestimmt, dass alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in Haltungen im Gebiet des Landkreises halten, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, aufzustallen haben, wie das Landratsamt mitteilt.

− red