Inzidenzwert weit über 100
Ab Donnerstag gelten diese Corona-Regeln im Landkreis Rottal-Inn

21.10.2020 | Stand 20.09.2023, 23:46 Uhr

Ab 22. Oktober 0 Uhr muss jeder, der sich am Bahnhof, Busbahnhof und dem benachbarten Großparkplatz aufhält, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies hat das Landratsamt am Mittwochnachmittag angeordnet. −Foto: Vogl

Vor dem Hintergrund weiter steigender Corona-Zahlen im Landkreis Rottal-Inn hat das Landratsamt am Mittwochnachmittag eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Diese gilt ab 22. Oktober 0 Uhr und regelt unter anderem, wo in welchen Kommunen ab sofort Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten. Davon betroffen sind die drei Städte und der Markt Arnstorf. Unterdessen befinden sich nun auch viele Pfarrkirchner Mittelschüler in Quarantäne.

Auf folgenden öffentlichen Straßen und Plätzen muss jetzt Mund-Nasen-Schutz getragen werden und ist von 22 bis 6 Uhr zudem der Konsum von Alkohol untersagt:

• In Pfarrkirchen auf dem Gelände des Bahnhofs und Busbahnhofs (inkl. Großparkplatz).

• In Simbach am Bahnhof inkl. Busbahnhof.
• In Eggenfelden am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) inklusive Großparkplatz.

• In Arnstorf am Busbahnhof.

Zusätzlich gilt hier Alkoholverbot von 22 bis 6 Uhr:

• In Pfarrkirchen innerhalb der Ringallee und im Stadtpark.

• In Simbach am Kirchenplatz inklusive Sparkassenpark.

• In Eggenfelden am Stadtplatz, Schellenbruckplatz und den Sportgelände Birkenallee.
Nach der Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder am Mittwoch sei mit weiteren Einschränkungen zu rechnen, so das Landratsamt. Hierzu müssten noch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, heißt es. Söder hatte angekündigt, dass ab einem Inzidenzwert von 100, den Rottal-Inn auch weiterhin überschreitet, bei sämtlichen Veranstaltungen nur noch 50 Personen zugelassen werden und die Sperrstunde bereits ab 21 Uhr gelten soll.

In der Pressemitteilung weist das Landratsamt Rottal-Inn "aus gegebenem Anlass" nochmals auf zwei Dinge hin:

1. Wenn vom Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet wurde, ist diese zwingend einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit zum Teil hohen Geldbußen geahndet wird.

2. Die Buchung eines Testtermins ist aufgrund des immensen Arbeitsaufkommens im Bereich der Kontaktermittlung derzeit nur im absoluten Ausnahmefall telefonisch möglich. Grundsätzlich erfolgt sie online über: www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/gesundheitsamt/corona-testzentrum/

Regeln für Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten

Außerdem werden laut Landratsamt neue, über die bestehenden Verpflichtungen hinausgehende Anordnungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten im Landkreis Rottal-Inn getroffen. Diese lauten:

"Das Personal ist verpflichtet, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Soweit offene oder teiloffene Konzepte umgesetzt werden, sind feste Gruppen zu bilden. Die Einnahme von Mahlzeiten hat in festen Gruppen zu erfolgen. Das Betreuungspersonal darf innerhalb der Gruppen nicht ausgetauscht werden und auch keine Vertretung für kranke Kollegen/innen übernehmen und in den Randzeiten auch keine Kinder aus anderen Gruppen betreuen. Kinder mit Symptomen wie starkem Husten, Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall dürfen erst wieder betreut werden, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ein negativer PCR-Test auf SARS-COV- 2 vorliegt. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Auch Kindern mit leichten Symptomen wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlichem Husten dürfen in der Einrichtung nur betreut werden, wenn ein negativer PCR-Test auf SARS-COV-2 vorliegt. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen."

AKTUELLE ZAHLENDie Kurve bei den Covid-19-Zahlen zeigt weiter nach oben. Betroffen ist jetzt auch die Johannes-Hirspeck-Mittelschule in Pfarrkirchen. Dort wurden die Klassen 6B und 7B ganz sowie die Klassen 6A, 7C und 7D jeweils zur Hälfte in Quarantäne gesetzt, nachdem sich eine Lehrkraft mit Corona infiziert hatte.

Im Seniorenwohnstift Pater Weiß in Eggenfelden wurde eine Mitarbeiterin positiv getestet. Quarantänemaßnahmen wurden verfügt, Reihentestungen laufen, so das Landratsamt.

Unterdessen steigt die Zahl der Infektionen im Landkreisweiter. Dem Landratsamt wurden am Mittwoch (Stand 17 Uhr) 35 neue Corona-Fälle gemeldet. Außerdem kommen zwei Infizierte von Dienstagabend hinzu. Die 7-Tage-Inzidenz gab das Robert-Koch-Institut am Mittwoch, 17 Uhr, mit 113,6 an. Dieser Wert dürfte aber längst überholt sein. Denn das RKI geht von bislang 1124 Corona-Fällen aus, tatsächlich sind es aber bereits 1205.

Gestiegen ist auch die Zahl der Menschen, die sich derzeit in Quarantäne befinden. Stand Dienstagabend sind dies 1196. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 205 Infizierte, 987 Kontaktpersonen der KategorieI und vier Reiserückkehrer. Von 15 auf 21 erhöht hat sich die Zahl der Covid-19-Patienten, die im Krankenhaus liegen. Drei von ihnen müssen auf der Intensivstation beatmet werden.

− wa/ms