Ungewöhnliches Vorgehen
Vor Astrazeneca-Bestellung: Landratsamt sucht vorab Impfwillige

18.06.2021 | Stand 21.09.2023, 22:56 Uhr

−Symbolbild: dpa

Eventuell könnte der Landkreis Rottal-Inn in nächster Zeit noch einmal ein Sonderkontingent an Astrazeneca-Impfstoff bekommen. Das Landratsamt sucht daher Impfwillige, um den Bedarf zu klären.

Um vorab das grundsätzliche Interesse der Bevölkerung an der Impfung zu ermitteln, bittet das Landratsamt Impfwillige darum, sich bereits jetzt unter impfaktion@rottal-inn.de zu registrieren. "Anhand der Zahl derer, die sich dann melden, wird das Landratsamt dann versuchen, eine ausreichende Menge des Impfstoffes zu bekommen, um möglichst vielen oder im Idealfall allen Interessenten ein Impfangebot machen zu können", teilte ein Landratsamts-Sprecher am Freitag mit.

Interessensbekundung garantiert noch keinen Termin

Das Landratsamt weist aber noch eindringlich darauf hin, dass eine solche E-Mail lediglich eine Interessensbekundung darstellt und noch keinen Impftermin garantiert. "Wer sich für diese Aktion meldet, wird dann vom Landratsamt kontaktiert, sobald feststeht ob und wie viel Impfstoff im Rahmen einer Sonderlieferung zur Verfügung steht", so der Sprecher. Ist dieser Vorrat aufgebraucht, kann für Interessenten, die nicht zum Zuge kommen sollten, nicht auf andere Impfstoff-Lieferungen zurückgegriffen werden.



Aktuell wird Astrazeneca von der StIKO für Über 60-Jährige empfohlen. Der Einsatz für eine Erst- oder Zweitimpfung unterhalb dieser Altersgrenze ist nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die impfwillige Person möglich. Personen über 18 Jahren und unter 60 Jahren können die Dosen des Vakzins von AstraZeneca also mit gesonderter Risikoaufklärung verabreicht werden, Personen über 60 Jahren können den Impfstoff ohne zusätzliche Risikoaufklärung erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Impfstoff von Astrazeneca die entsprechende Zweitimpfung auch mit dem Impfstoff von Astrazeneca in einem Abstand von 12 Wochen durchgeführt werden muss. Ein Wechsel auf einen mRNA-Impfstoff ist im Rahmen der Sonderzuweisung nicht möglich.

Registrierung auf Impfportal ebenfalls notwendig

Zudem ist eine generelle Registrierung über www.impfzentren.bayern unbedingt erforderlich, falls noch nicht geschehen.

Von telefonischen Anfragen bittet das Landratsamt Rottal-Inn auch dieses Mal abzusehen, um eine Überlastung der Telefonleitungen zu verhindern. Die Kapazitäten im Impfzentrum werden nach Eintreffen der Lieferung kurzfristig wieder nach oben gefahren, um eine schnelle Verteilung des zusätzlichen Impfstoffs zu ermöglichen.

− pnp/ce