Gleich drei Einsprüche gegen Corona-Bußgeldbescheide standen auf dem Terminzettel des Amtsgerichts in Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn). Alle drei Einsprüche waren erfolgreich.
So etwa der Fall von zwei Brüdern, in deren Bescheid nach einer Kontrolle auf einem Parkplatz jeweils eine Buße von 150 Euro stand. Vermutet wurde ein unerlaubtes Treffen mit Personen aus zwei Haushalten – und dies auch noch kurz nach dem Ende der erlaubten Ausgehzeit. Zwei Polizisten waren als Zeugen geladen worden. "Wir haben die Fahrzeuge kontrolliert, die beiden Männer gaben keine Auskunft zu ihren Personalien, wir erteilten dann einen Platzverweis", so einer der Beamten, der auch erklärte, dass dieser Parkplatz üblicherweise weniger von Sportlern als von jungen Liebespärchen angefahren werde.
Die Vertreter des Landratsamtes unterstrichen, dass man die Sache mit dem Sport als reine Schutzbehauptung sehe und an der Bußgeldforderung festhalte. Das Amtsgericht schloss sich dieser Argumentation jedoch nicht an. Die Verfahren gegen die beiden Brüder wurden eingestellt – und zwar auf Kosten der Staatskasse.