Inzidenz fünf Tage unter 100
Diese Lockerungen gelten ab Donnerstag im Kreis Rottal-Inn

25.05.2021 | Stand 22.09.2023, 3:26 Uhr

Betriebsleiterin Sandra Maier vom Freilichtmuseum in Massing freute sich auf den Saisonstart und sperrt schon mal auf. −Foto: hl

Rottal-Inn macht sich locker, oder zumindest lockerer. Am Dienstag war der Landkreis offiziell den fünften Tag in Folge unter einem Inzidenzwert von 100.

Damit können bereits ab Donnerstag, Lockerungen in Kraft treten, einige davon vorbehaltlich der Billigung durch das Gesundheitsministerium.

Landrat Michael Fahmüller zeigt sich erfreut angesichts dieser Entwicklung: "Ganz besonders für unsere Gastronomie und Hotellerie, für unseren Einzelhandel und für alle Betriebe, die aufgrund der Einschränkungen in den letzten Wochen und Monaten schwer zu kämpfen hatten, freut es mich, dass nun unter den gegebenen Voraussetzungen Erleichterungen in Kraft treten."

Folgende Lockerungen stehen nun an:

Ausgangsperre

Es gibt keine nächtliche Ausgangssperre mehr.

Kontaktbeschränkung

Es sind nun Treffen zwischen zwei Hausständen erlaubt. Die Maximalzahl von fünf Personen darf nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren bleiben dabei unberücksichtigt.

Einzelhandel

"Click & Meet"/"Call & Meet" ist ohne Vorlegen eines negativen Corona-Testergebnisses erlaubt. Aber:

- Eine Terminbuchung ist notwendig.
- Erlaubt ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
- Mitarbeiter müssen Masken tragen, Kunden FFP2-Masken (Kinder bis 6 Jahren sind befreit, von 7 bis 14 eicht eine normale Mund-Nasen-Bedeckung.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
- Ein Schutz- und Hygienekonzept muss erstellt, Kontaktdaten der Kunden müssen festgehalten werden.



Gastronomie

Die Betriebe dürfen ihre Außenbereiche nach vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktverfolgung öffnen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste nötig. Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist nun auch zwischen 22 und 5 Uhr zulässig.



Tourismus

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, sind auch zu touristischen Zwecken, zulässig – ferner im Rahmen der Übernachtungen gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weitere 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Sport

Im Innenbereich von Sportstätten ist kontaktfreier Sport erlaubt. Unter freiem Himmel sind sowohl Kontaktsport als auch Sport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Auch Sport in Fitnessstudios ist unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung gestattet. Ebenfalls zugelassen sind Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Zuschauern. Für alle genannten Aktivitäten gilt eine generelle Testpflicht.

Kultur

Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucher öffnen. Hier gilt eine Testpflicht. Die Durchführung weiterer kultureller Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen ist unter Testpflicht ebenfalls erlaubt. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 250 Besucherinnen und Besucher begrenzt.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten usw. können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung geöffnet werden. Es dürfen nur so viele Besucher eintreten, dass je nach Größe des Besucherraums ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig gewahrt werden kann. Alle Besucher müssen FFP2-Masken tragen und ihre Kontaktdaten hinterlegen. Die Einrichtungen brauchen ein Schutz- und Hygienekonzept.

Gestattet sind auch touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kunden, ebenso musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen nötig ist.

Freibäder

Sie können für Besucher mit einem Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Schulen

Alle Schularten gehen grundsätzlich in den Präsenzunterricht. Zu beachten ist:

- Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, erfolgt Wechselunterricht.
- Mindestens zweimal pro Woche ist ein Corona-Test durchzuführen.
- Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige dürfen in festen Gruppen wieder öffnen.

Außerschulische Bildung, Musikschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung und sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform zulässig.

- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Soweit dies aufgrund der Art der Weiterbildung nicht möglich ist, sind wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen zu treffen.
- Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. Ein Schutz- und Hygienekonzept ist zu erstellen.

Angebote des Instrumental- und Gesangsunterrichts sind als Einzelunterricht in Präsenzform zulässig. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist einzuhalten. Für das Lehrpersonal gilt medizinische Maskenpflicht, für Schüler gilt FFP2-Maskenpflicht. Kinder bis 14 Jahre müssen keine FFP2-Maske tragen, jedoch ab einem Alter von sechs Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Maskenpflicht entfällt nur, soweit und solange dies das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt. Ein Schutz- und Hygienekonzept ist zu erstellen.

Körpernahe Dienstleistungen sind ohne Vorliegen eines negativen Corona-Testergebnisses erlaubt.

- Eine Terminbuchung ist notwendig.
- Erlaubt ist ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche, für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde pro 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil.
- In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal medizinische Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht (bekannte Ausnahmen für Kinder bis 14 Jahre).
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
- Ein Schutz- und Hygienekonzept muss erstellt werden.
- Kontaktdaten der Kunden müssen festgehalten werden.

Grundsätzlich gilt auch weiterhin: Die Testnachweispflichten entfallen für geimpfte Personen ab dem 15. Tag der abschließenden Impfung, wenn der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassen Impfstoff erbracht wird. Sie entfallen auch für Genesene, d.h. wenn die betreffende Person über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügt, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind vom Erfordernis der Vorlage eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 generell ausgenommen. Auch die Kontaktbeschränkungen finden auf geimpfte und genesene Personen keine Anwendung.

Zusätzlich zu diesen Lockerungen werden einige Regelungen, die seit 10. Mai im Landkreis Rottal-Inn gelten, aufgehoben, und zwar:

- Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Raum an den bekannten Plätzen in Eggenfelden, Arnstorf, Pfarrkirchen und Simbach am Inn

- Die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege, Altenheimen, Seniorenresidenzen etc.

AKTUELLE ZAHLEN

Der Wert der 7-Tage-Inzidenz wurde gestern mit 82,3 angegeben. Die Zahl der Corona-Fälle in Rottal-Inn ist am Montag um sieben auf nun insgesamt 7406 gestiegen. Aktuell infiziert sind 237 Personen. 27 liegen im Krankenhaus, sechs davon müssen auf der Intensivstation behandelt werden.

− wa