Triftern
Nötiger Schritt für Bau des neuen Kindergartens

13.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:30 Uhr

Das Areal im Vordergrund des Kinderspielplatzes zwischen Bürgerhaus (rechts) und der gegenüberliegenden Stockschießhalle ist vom Markt als Standort für den Kindergarten Neukirchen vorgesehen. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen wurden jetzt vom Marktgemeinderat mit der Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen. −Foto: Archiv Reiter

Zum 23. Mal wird der 1983 in Kraft getretene Flächennutzungsplan des Marktes geändert. Dieses Mal ist nicht – wie dies zumeist der Fall ist – die Ausweisung eines Wohnbaugebietes der Grund, sondern die Generierung von Gemeinbedarfsflächen im Ort Neukirchen. Diese sollen den Bau des dort geplanten Kindergartens möglich machen. Der Marktgemeinderat leitete das Änderungsverfahren in seiner jüngsten Sitzung ein.

Auf exakt 7905 Quadratmeter, resultierend aus drei Einzelgrundstücken, beläuft sich das bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellte Areal zwischen Bürgerhaus und Stockschießhalle angrenzend an den Kinderspielplatz. Bürgermeisterin Edith Lirsch führte dazu aus, dass laut Absprache mit dem Landratsamt das künftige Gemeinbedarfsgebiet noch weiter auslegbar gewesen wäre. Für den Hauptzweck der Flächennutzungsplan-Änderung, den Standort der künftigen Kindertagesstätte Neukirchen, sei dies aber nicht erforderlich.

In dem Verfahren einbezogen sind auch eine Reihe von Einzelgrundstücken mit einer Gesamtfläche von 15405 Quadratmetern, die zukünftig als Dorfgebiet dargestellt werden. Wie Geschäftsleiter Stephan Spöckmer dazu erläuterte, sollen diese Grundstücke der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ort Neukirchen angepasst werden.

In der bisherigen Fassung des Flächennutzungsplanes seien diese zum größten Teil als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Ein kleiner Teil betreffe die Gemeinbedarfsfläche im Umfeld des ehemaligen Pfarrhauses. Die Änderung gebe auch Gelegenheit die Darstellung des bereits 1993 verpressten Tiefbrunnens und die damit verbundenen Wasserschutzgebiete zu entfernen, so Spöckmer.

Der Marktgemeinderat war mit den vorgetragenen Änderungen einverstanden. Dem dazu ergangenen Aufstellungsbeschluss ließ er, beide Male einstimmig, die Billigung des Planentwurfs folgen, nachdem das neue Flächennutzungsplan-Deckblatt Nr. 23, erstellt vom Büro Straubinger, Aldersbach, bereits in der Sitzung vorlag. Von der Verwaltung wird nun die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Fachstellenanhörung durchgeführt.

− er