Simbach am Inn
Mit Marihuana und Bullterrier-Welpen erwischt

13.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:37 Uhr

−Foto: Symbolbild PNP

Gleich mehrere Vergehen hat die Grenzpolizeigruppe Simbach bei Kontrollen am Mittwoch, 11. Januar, von 13 bis 17 Uhr an der Stadtbrücke Simbach und später auf der B12 aufgedeckt.

Hierbei wurde unter anderem ein Audi einer 19-Jährigen einer Kontrolle unterzogen. Mit im Wagen befanden sich deren 19-jähriger Beifahrer, sowie eine 29-jährige Mitfahrerin. Beim Beifahrer konnte eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden, gegen den 19-Jährigen wurde ein Strafverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, das Marihuana wurde sichergestellt.

Da es sich bei der Mitfahrerin um eine Drittstaatangehörige handelte, welche keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte, reiste diese unerlaubt ins Inland ein. Gegen die 29-Jährige wurde ebenfalls Strafanzeige erstattet.

Auf der Rücksitzbank konnte zudem ein zwölf Wochen alter American Staffordshire-Bullterrier-Mischling festgestellt werden, bei der Hundehalterin handelte es sich um die 19-jährige Fahrerin.

Hunde dieser Rasse dürfen nicht ins Inland gebracht werden, die erforderlichen Dokumente des Tiers konnten ebenfalls nicht vorgezeigt werden. Die Hundehalterin erwartet nun ein Strafverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz, mehrere Ordnungswidrigkeiten unter anderem gemäß Tierschutz-Hundeverordnung waren ebenfalls erfüllt.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die umgehende Heimreise nach Österreich, mitsamt Welpen, gestattet.

Während der Grenzkontrollen wurden durch weitere Polizeibeamte der Grenzpolizeigruppe Simbach Schleierfahndungskontrollen auf der B12 durchgeführt.

Gegen 15.30 Uhr wurde ein 33-jähriger BMW-Fahrer, welcher in Richtung München fuhr, einer Kontrolle unterzogen, beim Abgleich der Führerscheindaten mit dem polizeilichen Bestand stellte sich heraus, dass der Führerschein sicherzustellen ist, heißt es von Seiten der Polizei.

Die Weiterfahrt wurde unterbunden, ein Strafverfahren aufgrund von Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und der Führerschein an die zuständige Behörde weitergeleitet.

− red