Das Urteil kam wenig überraschend: Schuldig des Mordes aus Heimtücke, hieß es am Mittwoch vor dem Landgericht Landshut. Der Prozess gegen einen 50-jährigen Gangkofener (Landkreis Rottal-Inn), der im vergangenen Sommer das Leben seiner schlafenden Ex-Freundin mit ein paar Hammerschlägen ausgelöscht hat, endete mit der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Staatsanwalt sprach von „unbedingtem Vernichtungswillen“, der Richter sagte: „Das war ganz klar heimtückisch.“