Pfarrkirchen. Die Stadt Pfarrkirchen erinnert in einer Pressemitteilung: Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, überhängende Bepflanzungen an Straßen, Wegen, Gehwegen und Plätzen zurückzuschneiden.
Es müsse immer wieder festgestellt werden, dass durch herauswachsende oder überhängende Äste und Zweige von Grundstücksbepflanzungen die ungehinderte Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen nicht gewährleistet ist, so das Rathaus. Ebenso seien Verkehrszeichen, Straßenlampen sowie Straßennamens- und Hinweisschilder durch überwuchernde Bepflanzungen verdeckt. Dadurch würden eine...