Roßbach
Neuer Träger für die Kita St. Michael

04.10.2020 | Stand 20.09.2023, 21:40 Uhr

Beste Voraussetzungen findet der Caritasverband der Diözese Passau vor, der am 1. Januar 2021 die Trägerschaft für die Kita St. Michael vom Pfarrcaritasverband der Gemeinde übernimmt. −F.: red

Der Name wird bleiben, auch das Personal, einzig der Träger der Kita St. Michael Münchsdorf wird ab 1. Januar 2021 ein neuer sein – nämlich der Caritasverband der Diözese Passau.
Bislang hatte der Pfarrcaritasverband der Gemeinde Roßbach die Betriebsträgerschaft. Doch die Vorgaben an die Ehrenamtlichen wuchsen von Jahr zu Jahr. "Gerade die rechtlichen und bürokratischen Anforderungen sowie die Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten können von einem Ortsverband nicht mehr geleistet werden", erklärt Bürgermeister Ludwig Eder. Ebenso ein Problem sei es, Erzieherinnen zu finden. "Das ist wie die Nadel im Heuhaufen", so der Rathauschef weiter.
Der Caritasverband der Diözese Passau sei hingegen in der Lage, bei Personalausfällen mit mobilen Reserven einzugreifen, um den Betreuungsstandard zu gewährleisten. Fakt sei, so der Rathauschef, dass derzeit die Leiterin der Kindertagesstätte, Jutta Sommer, vieles erledige, was über die eigentlichen Aufgaben einer Führungskraft hinausgehe. Ihr großartiger Einsatzwillen sei in den vergangenen Jahren auch viel zu wenig gewürdigt worden.
An der Vereinbarung, die die Gemeinde mit dem Träger hat, werde sich nichts ändern. Das Gebäude bleibe unverändert in kommunaler Hand und die Gemeinde überlasse ihm dieses samt Außenanlagen und Mobiliar. Die Gemeinde sei auch weiterhin in der Verantwortung, wenn es um bauliche Veränderungen gehe und sie trage somit auch die Baulast. Das bedeute, dass darunter Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen über 5 000 Euro fielen. Weiter übernehme die Gemeinde ihren Anteil an der kinderbezogenen Förderung und trage darüber hinaus dafür Sorge, dass ein ausreichendes Betreuungsangebot für die Krippenkinder und die Kindergartenkinder vorhanden ist. Der Gemeinderat genehmigte die von der Verwaltung ausgearbeitete Vereinbarung mit dem künftigen Betriebsträger ohne Gegenstimme.

− red