Nach einer filmreifen Verfolgungsjagd, die er sich mit einem Polizeifahrzeug geliefert hat, muss ein 30-jähriger Handwerker aus dem Landkreis Rottal-Inn jetzt für sechs Monate zu Fuß gehen und auch noch einen ansehnlichen Geldbetrag an die Justiz überweisen.
Einen Einspruch, den er gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, nahm der Angeklagte noch in der Verhandlung am Amtsgericht Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) zurück.
Ein später Nachmittag an einem sonnigen Junitag: Zwei Polizeibeamte der Inspektion Landshut sind mit ihrem Dienstfahrzeug nach einem Unterstützungseinsatz im Landkreis Rottal-Inn auf der Rückfahrt nach Landshut. Auf der Bundesstraße 388 werden sie von einem Motorradfahrer mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit überholt. Der Zweiradlenker ist nur mit kurzer Hose und T-Shirt bekleidet, trägt aber einen Helm. Die beiden Beamten entschließen sich zu einer Verkehrskontrolle, überholen ihrerseits den Motorradfahrer und schalten das Signal "Polizei, bitte anhalten" ein, während sie auf eine Straßenbucht zusteuern, die sich als Halteplatz eignet. Zunächst scheint der Motorradfahrer der Aufforderung zu folgen, doch als der Fahrer des Streifenwagens die Autotür öffnet, um auszusteigen, überlegt es sich der Biker offensichtlich anders. Er gibt Gas, reißt das Vorderrad mit einem "Wheelie" nach oben und rast in die andere Richtung davon. Es kommt zur Verfolgungsjagd mit teils Tempo 200.