Es gibt deutliche Vorgaben des Cannabis-Gesetzes, an die sich ein Simbacher nicht gehalten hat. Am Dienstag stellte eine Streife der Grenzpolizeigruppe Simbach im Stadtgebiet von Simbach auf einem Balkon neun Cannabis-Pflanzen fest.
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Gemäß den Vorgaben des Konsum-Cannabisgesetzes ist der Anbau von drei Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt. Zudem sind diese ausreichend vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Anbau des 28-jährigen Wohnungsinhabers entsprach keiner dieser Vorgaben und war zudem offen einsehbar. Daher holten die Beamten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss ein. Dieser wurde mit Unterstützung einer Streife der Polizeiinspektion Simbach noch am Tag der Feststellung vollzogen.
Im Rahmen der Durchsuchung wurden mehrere Cannabis-Pflanzen und getrocknetes Cannabis aufgefunden und sichergestellt. Gegen den 28-jährige Wohnungsinhaber wurde wegen eines Vergehens nach dem KCanG ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
− red
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