Mitterskirchen. Für das Jahr 2025 hat die Gemeinde Grundsteuersätze von 380 von Hundert für die Grundsteuer A und 140 von Hundert für die Grundsteuer B bestimmt. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Die neue Berechnung der Grundsteuer hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig gemacht. Der Freistaat Bayern entschied sich für die Grundsteuerberechnung für das sogenannte Flächenmodell, das die Fläche von Grundstück und Wohngebäude heranzieht und nicht den Verkehrs- oder Ertragswert.
Gebühren nach demKostendeckungsprinzip
Bisher...