Die 2020 geänderte Düngeverordnung zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen mit der Ausweisung sogenannter „Roter Gebiete“ mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers ist wie ein rotes Tuch für die Landwirte, denen zusätzliche Düngeauflagen – 20 Prozent weniger Gülle, weniger Mineraldünger – die Bewirtschaftung ihrer Betriebe das Leben schwer machen.