Böbrach
Urteil im Sicherungsverfahren: Psychisch Kranker muss nicht in die Forensik

25.03.2021 | Stand 21.09.2023, 2:56 Uhr

Im langwierigen Sicherungsverfahren gegen einen 33-jährigen Asylbewerber ist am Montag im Landgericht Deggendorf das Urteil gefallen.

Als freier Mann hat am Montagabend der Afghane das Landgericht Deggendorf verlassen dürfen. Nach mehreren Monaten Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie in Mainkofen hob die Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Georg Meiski den Unterbringungsbefehl auf.

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Sieben Verhandlungstage dauerte das Sicherungsverfahren an, an dessen Ende gegen den Beschuldigten eine elfmonatige Bewährungsstrafe verhängt wurde. Auch die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der emeritierte Professor Dr. Norbert Nedopil attestierte dem 33-Jährigen in seinem psychologischen Gutachten zwar eine verminderte Steuerungsfähigkeit, schuldunfähig sei er jedoch nicht gewesen. "Die Taten waren nicht ausschließlich psychotisch bedingt", sagt der Psychologe in der Verhandlung am Montag. Diese Einschätzung führte dazu, dass der Beschuldigte für die begangenen Delikte verurteilt werden konnte.

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