Einlass ohne gültigen Test
Corona-Infizierter in Bayerwald-Disco: Beiden Seiten drohen hohe Strafen

05.10.2021 | Stand 22.09.2023, 0:49 Uhr

−Symbolbild: Tobias Hase/dpa

Die Warnung des Landratsamts Regen, dass am Wochenende ein mit Corona infizierter Besucher in der Disco Tenne in Patersdorf gefeiert hat, schlägt hohe Wellen. Das Landratsamt kündigt hohe Strafen an.

"Wie konnte das passieren?", lautet eine häufig gestellte Frage an das Landratsamt. Genau dieser Frage wolle man nachgehen. "Wir prüfen, wie es dazu kommen konnte, dass jemand ohne notwendigen PCR-Test in das Lokal kommen konnte", sagt Landratsamtspressesprecher Heiko Langer am Dienstag.



Ersten Erkenntnissen nach hat sich die betroffene Person am Freitag auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion via PCR-Untersuchung testen lassen. Das Ergebnis lag aber zum Zeitpunkt des Besuches am Samstagabend noch nicht vor. "In aller Regel liegt das Ergebnis spätestens nach 24 Stunden vor", erklärt der Pressesprecher. In diesem Fall habe es aber Verzögerungen gegeben. Der Grund dafür ist unbekannt und sei auch nicht von Bedeutung, teilt Heiko Langer mit. Denn klar sei: Ohne gültigen Testnachweis hätte der junge Mann nicht in das Lokal dürfen.

Beide Seiten müssen mit erheblichen Strafen rechnen

Nach Besucheraussagen wurden die Gäste beim Einlass kontrolliert. Noch ungeklärt ist, wie der Mann dennoch in die Disco kam. "Wir wissen noch nicht, ob es eine fehlerhafte Kontrolle war oder ob sich der Mann irgendwie reingemogelt hat", erklärt der Pressesprecher. Beides werde aber ermittelt und beide Seiten müssen mit erheblichen Strafen rechnen. Denn: Mindestens dem Besucher hätte klar sein müssen, dass er falsch handelt. Zudem hätte der Betreiber sicherstellen müssen, dass kein Gast ohne Beachtung der 3G-plus-Regelung ins Haus kommt. "3G-plus bedeutet, dass nur Genesene, Geimpfte oder Getestete mit PCR-Testnachweis in die Diskothek gehen dürfen", erklärt Langer weiter.

Der Betreiber hat die Kontrolle der einzelnen Nachweise sicherzustellen. Verstöße gegen diese Pflichten können jeweils abhängig von den konkreten Umständen der Tat mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Dies gilt sowohl für den Betreiber, sofern die Nachweise nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden, als auch für den einzelnen Besucher, für den Fall, dass dieser nicht über einen gültigen Nachweis verfügt.

"Die Erfahrung des ersten Öffnungswochenendes zeigt, dass wir die Kontrollen, die bisher schon stattfanden, auch weiterhin durchführen müssen", erklärt der Pressesprecher. Wobei die Ereignisse die Verantwortlichen im Landratsamt nicht überraschend getroffen hätten. Die von der Politik für Club- und Discobesuche verfügten Erleichterungen und der damit verbundene Besucherandrang würden das Nachtleben beleben, dies führe zwangsläufig auch zu einem erhöhten Infektionsrisiko.

− pnp