Kollnburg
Gerichtsstreit zwischen Tierschützer und Jägern endet mit Vergleich

Erdlinghof-Betreiber darf Äußerungen gegenüber Jägern nicht mehr aufrechterhalten

31.03.2021 | Stand 21.09.2023, 5:17 Uhr


Hochgekocht ist im August vergangenen Jahres ein erbitterter Streit zwischen dem Betreiber eines Tiergnadenhofs in der Gemeinde Kollnburg und den Jagdpächtern im dort angrenzenden Revier. Auch die Polizei wurde herbeigerufen (VBB berichtete).
Der Gnadenhof-Chef hatte schwere Vorwürfe gegen die Jäger erhoben. Nun endete der Streit in einem Zivilprozess am Amtsgericht Viechtach. Die Verhandlung schloss nach rund eineinhalb Stunden gütlich: Beide Parteien einigten sich auf einem Vergleich, wie Amtsgerichts-Sprecher Markus Werlein dem VBB bestätigte.
In dem Vergleich ist festgesetzt, dass der Beklagte – also der Betreiber des Hofes – es in Zukunft unterlässt, außerhalb behördlicher, gerichtlicher und sonstiger rechtsförmlicher Verfahren zu behaupten, die Kläger hätten ihm am 18. August vergangenen Jahres im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Vortrag angedroht: "Wir hauen dir ein paar aufs Maul".
Weiter steht in dem Vergleich: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Unterlassungsgebot des Vergleichs verpflichtet sich der Beklagte, an den SOS-Kinderdorf e. V. einen Vertragsstrafebetrag in Höhe von bis zu 400 Euro zu bezahlen.

"Die Bestimmung der Höhe der Vertragsstrafe steht im Einzelfall im billigen Ermessen der Kläger. Die Ermessensentscheidung der Kläger unterliegt der gerichtlichen Kontrolle", heißt es weiter.
Der Beklagte erklärt zudem: Die Kläger haben bisher nicht über die Köpfe der Tiere auf der Weide Hofes in der Gemeinde Kollnburg hinweggeschossen. Dies hatte dieser im Gespräch mit dem VBB so dargestellt.

− mel