Weil sie im Altlandkreis Viechtach der verbotenen Prostitution nachgegangen ist, muss eine 31-jährige Frau für drei Monate ins Gefängnis.
Auch ihre 30-jährige Freundin, die dafür ihre Wohnung zur Verfügung gestellt und Termine mit Freiern vereinbart hat, muss für drei Monate in Haft. Da beide Frauen bereits mehrfach vorbestraft sind und zum Tatzeitpunkt unter Bewährung standen, kam für Richterin Ingrid Götte eine erneute Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage.
In Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern ist Prostitution grundsätzlich verboten. Weil auch nachweislich zweimal das vierjährige Kind in der Wohnung anwesend war, während die Freundin der Mutter einen Freier bediente, ging es auch um den Vorwurf der jugendgefährdenden Prostitution.