Kalteck
Erster Kalteck-Raser hat Haftstrafe angetreten

15.05.2020 | Stand 21.09.2023, 7:02 Uhr

Nach sieben Verhandlungstagen fällte im November 2019 das Landgericht Deggendorf sein Urteil: je fünf Jahre Haft für einen Auto- (29) und einen Motorradfahrer (55), die bei einem Straßenrennen den Tod eines anderen Autofahrers (35) verursacht hatten. −Foto: Roland Binder

Der erste der beiden im sogenannten Kalteck-Prozess zu je fünf Jahren Haftstrafe verurteilten Männer aus dem Landkreis Deggendorf hat seine Haftstrafe angetreten, nachdem er durch seinen Anwalt die zunächst angekündigte Revision beim Bundesgerichtshof zurücknehmen ließ. Noch nicht rechtskräftig hingegen ist die gleiche Strafe für den Mittäter, der zwar ebenfalls sein Rechtsmittel zurückzog, gegen den aber die Nebenklage noch einen Revisionsantrag laufen hat.

Die beiden Männer, ein heute 29-jähriger Autofahrer und ein 55-jähriger Motorradfahrer, hatten sich im Juli 2018 auf der kurvigen Bergstrecke zwischen Bernried und Kalteck ein Rennen geliefert. Dabei kam es zu einem Frontalzusammenstoß des Audi-Fahrers mit dem Opel Ascona eines Familienvaters, der dabei starb und dessen zehnjähriger Sohn schwerst verletzt wurde.

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Nach sieben Verhandlungstagen verurteilte das Landgericht Deggendorf die beiden Männer im November zu hohen Haftstrafen. Nun bestätigte der leitende Oberstaatsanwalt Rudolf Helmhagen dem VBB, dass die Angeklagten jeweils die eingelegte Revision zurückgenommen haben. Das Urteil gegen den Autofahrer sei seit 18. März rechtskräftig.

Urteil gegen Motorradfahrer noch nicht rechtskräftig

Eine Rechtsmittel-Rücknahme hatte zwar auch der (im Prozess wenig schuldbewusste) Motorradfahrer veranlasst, doch sei seitens der Nebenkläger Revision eingelegt und aufrechterhalten worden, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Deshalb seien die Akten in dieser Woche an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe übersendet worden.

Auf Nachfrage bestätigte Chefankläger Rudolf Helmhagen, dessen Behörde für den Vollzug von Verurteilten zuständig ist, dass der 29-jährige Autofahrer zwischenzeitlich die Haft angetreten hat. Bei dem Motorradfahrer bestehe weiterhin kein Haftbefehl, da das Urteil insoweit nicht rechtskräftig ist. Deshalb könne gegen ihn keine Vollstreckung eingeleitet werden.

− jkl/dal