Strafverfahren nicht abgeschlossen
Drei Jahre nach Unfall: Kalteck-Raser wartet noch auf Revision

Bundesgerichtshof hat Rechtsmittel gegen einen der beiden Raser noch nicht behandelt

14.07.2021 | Stand 14.07.2021, 9:27 Uhr

Sieben Verhandlungstage, rund 40 Stunden im Sitzungssaal 1 des Landgerichts Deggendorf: Der Kalteck-Prozess endete am 2. Dezember nach etlichen Zeugenaussagen mit einer Verurteilung der beiden Angeklagten zu jeweils fünf Jahren Haft. −Foto: Binder

Von Jörg Klotzek und Lea Arbinger

Vor drei Jahren hat sich der schreckliche Unfall von Kalteck ereignet. Das dazugehörige Strafverfahren ist noch immer nicht abgeschlossen, wie die Passauer Neue Presse berichtet.

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Am 14. Juli 2018 ist ein Familienvater aus dem Landkreis Cham ohne eigenes Verschulden tödlich und sein zehnjähriger Sohn lebensgefährlich verletzt worden. Seit über einem Jahr liegt die Revision der Nebenklage gegen einen der beiden Raser, die nach Überzeugung des Landgerichts Deggendorf durch ein Wettrennen den Unfall verursacht hatten, beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Prüfung.

„Derzeit ist noch nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem (...) Verfahren zu rechnen ist“, teilte eine BGH-Sprecherin auf Anfrage des Viechtacher Bayerwald-Boten mit. Die sechs Strafsenate des Bundesgerichtshofs hätten jedes Jahr etwa 3000 Eingänge zu bearbeiten, so dass ein Jahr Wartezeit nichts Ungewöhnliches ist. Die BGH-Sprecherin übersandte als Beleg dafür eine Übersicht über die durchschnittlichen Verfahrensdauern. Demnach dauert es bei der absoluten Mehrheit der Urteilsüberprüfungen mehr als zwölf Monate zwischen Eingang und Entscheidung.

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