Nachdem der Verwaltungsgerichtshof München vorerst die Kanuvermietung am Schwarzen Regen untersagt hat, beziehen die Fischer nun Stellung und freuen sich über ihren Etappensieg.
Den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in München zugunsten des Bezirksfischereivereins Viechtach (Landkreis Regen), dass der gewerbliche Kanubetrieb auf dem Schwarzen Regen noch in dieser Woche eingestellt werden muss, hat die Vorstandschaft des Bezirksfischereivereins "mit Freude und Genugtuung" zur Kenntnis genommen. In einer Pressekonferenz am frühen Sonntagnachmittag erklärte Vereinsvorsitzender Johann Kraus: "Jetzt hat die Natur ihr Recht bekommen!"
Wie bei der Pressekonferenz dargelegt wurde, habe der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die beklagten Kanubetreiber gegen zahlreiche Vorgaben verstoßen haben. Moniert wurden unter anderem: Einstieg an nicht genehmigten Stellen, Ausstieg an Inseln und Ufern, Vermüllung des Regens, Alkoholkonsum in den Booten und Nicht-Einhaltung der Befahr-Zeiten. Der Bezirksfischereivereins-Vorsitzende Johann Kraus: "Wir haben eine Art Ballermann am Schwarzen Regen."