Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg ist bezüglich der Böbrachmühle in der Gemeinde Böbrach zu einer Entscheidung gekommen: In zwei Verfahren, die in einer gemeinsamen Sitzung am Montag behandelt wurden, standen sich der Kläger und Mühlenbesitzer Konrad Müller und Vertreter des Landratsamtes Regen gegenüber. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg ist beiden Seiten einen Tag später, am Dienstag, zugesandt worden.