Schutz für das Auerhuhn
Striktes Wegegebot im Nationalpark-Kerngebiet

14.11.2024 | Stand 14.11.2024, 15:03 Uhr |

Auerhühner sind im Winter besonders anfällig für Störungen, weshalb Wanderer die markierten Wege im Nationalpark-Kerngebiet nicht verlassen dürfen. − Foto: Jan Gläßer

Der Winter steht vor der Tür und mit ihm die schwierigste Zeit für den Wappenvogel des Bayerwaldes, das Auerhuhn. Daher gilt im Nationalpark – ähnlich zu den Regelungen im Dreisessel- und Arbergebiet – ab Samstag (16. November) wieder ein striktes Wegegebot im Kerngebiet. Das besagt, dass man in besonders sensiblen Bereichen des Schutzgebiets, hauptsächlich in den höheren Lagen, die markierten Wege nicht verlassen darf.

 „Wir hoffen, dass unsere Besucher wieder viel Verständnis für diese wichtige Schutzbestimmung zeigen“, sagt Nationalpark-Leiterin Ursula Schuster. Gerade die anstehende kalte Jahreszeit ist gefährlich für die Tiere, da sie ihren Energiebedarf nun fast nur noch mit kargen Fichtennadeln decken.

Jede Flucht vor einem querfeldein gehenden Menschen kann dann tödlich für die Auerhühner enden. Und auch nach dem Winter erleben die Vögel laut Nationalpark noch eine störungssensible Phase. Im Frühling werden die Küken großgezogen, die sich am Anfang noch nicht selbst wärmen können. Eine vor Wanderern flüchtende Henne unterzeichne oftmals unfreiwillig das Todesurteil ihres Nachwuchses, so die Parkverwaltung. Daher gilt die Einschränkung des Betretungsrechtes jährlich bis 14. Juli.

 Im Gelände wird an vielen Stellen auf die Regeln hingewiesen. Zudem überwachen Ranger die neuralgischen Punkte. Bei Verstößen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, womit ein Bußgeld droht. „Lieber wäre es uns aber, wenn alle Naturfans sich an die Regeln halten. Die markierten Wege erschließen schließlich auch alle Höhepunkte des Nationalparks“, so Schuster.

− bbz

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