Verurteilung per Strafbefehl
Sexualdelikt bei der Feuerwehr Viechtach: Ermittlungen abgeschlossen

02.10.2024 | Stand 02.10.2024, 19:15 Uhr |

Die Ermittlungen wegen eines Sexualdelikts im Umfeld der Feuerwehr Viechtach sind abgeschlossen. − Foto: Daniela Albrecht/Archiv

Ein Sexualdelikt im Umfeld der Feuerwehr Viechtach (Landkreis Regen), das sich am Jahresanfang 2022 ereignet hat, ist nun juristisch aufgearbeitet. Die Ermittlungen sind abgeschlossen, eine Verurteilung per Strafbefehl ist rechtskräftig.

  

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Wie Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner der Mediengruppe Bayern mitteilt, wurde der Täter zu einer Geldstrafe verurteilt. 75 Tagessätze zu je 40 Euro - also insgesamt 3000 Euro - sind per Strafbefehl verhängt worden wegen einer exhibitionistischen Handlung.

Was ist ein Strafbefehl?



Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne mündliche Hauptverhandlung, die rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch dagegen eingelegt wird.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Deggendorf und der Kriminalpolizei Deggendorf sind im Frühjahr durch ein anonymes Schreiben in Gang gekommen, das auch der Mediengruppe Bayern vorliegt. Darin wurden Vorwürfe erhoben, die sich allerdings nicht in vollem Umfang bestätigten. Das hatten Recherchen der Mediengruppe Bayern ergeben. Es war zu keinem Körperkontakt zwischen Täter und geschädigter Person gekommen, die zum Tatzeitpunkt jugendlich war.

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