Landkreis Regen
Lehrerimpfung: Pädagogen müssen Anmeldung ergänzen

26.02.2021 | Stand 21.09.2023, 21:36 Uhr


"Wir sind auf die Impfungen des Schulpersonals und der Kindertagesstätten vorbereitet", sagt Regens Landrätin Rita Röhrl.

Ab der kommenden Woche wird auch deutlich mehr Impfstoff im Impfzentrum Regen erwartet, so dass man bereits in der kommenden Woche mit den Impfungen starten kann, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung informiert. Hier sei die Sonderlieferung von 1000 Impfdosen für Grenzlandkreise, die das bayerische Gesundheitsministerium angekündigt hat, besonders hilfreich, freut sich die Landrätin und schickt einen Dank an den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek: "Es freut uns, dass die Lieferung schon in der kommenden Woche kommt." Doch: "Bevor es soweit ist, müssen sich die Impfwilligen anmelden", erklärt Christian Schmitz, der Geschäftsführer des MVZ Arberland, das das Impfzentrum betreibt.

Bereits registrierte Lehrkräfte müssen sich erneut anmelden

Er hofft, dass sich möglichst viele möglichst schnell anmelden. "Wer sich bereits angemeldet hat, muss sich bitte erneut einloggen", erklärt Schmitz, denn im bisherigen System gab es keine explizite Auswahlmöglichkeit für die betroffenen Berufsgruppen. So sollten sich alle Mitarbeiter an Grund- und Förderschulen und deren zugehörigen Einrichtungen sowie alle Mitarbeiter aus Kindertagesstätten, die geimpft werden wollen, entweder erstmals anmelden oder die vorhandene Anmeldung ergänzen. "Die Impfberechtigten bekommen dann Terminvorschläge für den Besuch im Impfzentrum in der Eishalle in Regen", erklärt Schmitz. Betroffene aus anderen Landkreisen, die im Landkreis Regen arbeiten, "bekommen nach der Registrierung eine Einladung im Impfzentrum ihrer Region." Berechtigte, die im Landkreis Regen wohnen, aber in anderen Landkreisen arbeiten, erhalten demnach eine Einladung ins Impfzentrum Regen.

Nachweise erforderlich

Wichtig für alle Beschäftigten aus Schulen und Kindergärten, die jetzt geimpft werden wollen: Beim Termin zur Erstimpfung sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Ausführliche Informationen, zum Beispiel zur nötigen Arbeitgeberbescheinigung, finden die Mitarbeiter auf der Homepage des Impfzentrums www.impfzentrum-regen.de sowie auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung. Die Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung kann auch in anderen Impfzentren genutzt werden. Die Impfwilligen sollen zum Impftermin Personalausweis, Impfausweis, Arbeitgeberbescheinigung sowie andere individuell relevante Unterlagen (wie die Medikamentenliste) mitbringen.

− bb