Rinchnach
JU im Gespräch mit Moraltheologe Prof. Brantl

Moraltheologe Prof. Johannes Brantl diskutiert mit der jungen CSU

10.04.2022 | Stand 20.09.2023, 23:12 Uhr

Über Ethik in der Politik sprachen Alexander Hannes (v. l.), Dr. Ronny Raith, Thomas Dannerbauer, Franz Loibl, Sandra Kaufmann, Simon Fischer, Melanie Kaufmann, Theresa Leitermann, Prof. Johannes Brantl und Andreas Kuffner. −Foto: JU

Über familien- und lebensethische Perspektiven der aktuellen Politik hat die Junge Union (JU) im Landkreis Regen mit dem Moraltheologen Prof. Johannes Brantl und mit Rechtsanwalt Dr. Ronny Raith diskutiert. Im Zentrum stand das Thema Lebensschutz.

Brantl, Inhaber des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Theologischen Fakultät Trier, stellte zum Auftakt die Veränderungen gesellschaftlicher Werte im Laufe der Zeit dar. Insbesondere Werte wie Toleranz und Gerechtigkeit haben sich immer wieder verändert. Aktuell gäbe es gerade im familiären Wertebereich Strömungen, die zu fundamentalen Änderungen führen könnten. Als Beispiele nannte der Priester den Ehebegriff sowie das Thema Leihmutterschaft. Hinter Letzterer könnten auch kommerzielle Interessen stehen. Aus moraltheologischer Sicht verfüge ein Embryo über dieselbe Würdestufe wie jeder andere Mensch auch.

Raith beleuchtete die familienrechtlichen Aspekte von Werten: "Normen sollen Werte sichern", betonte der Jurist. Man müsse sich bewusst sein, dass eine Legalisierung von Vielehen, wie sie derzeit gelegentlich diskutiert würde, weitreichende Folgen auf das gesamte Rechtssystem hätte und eine vollständige Reform des Erb- oder Sozialversicherungsrechts nach sich zögen.

Weiteres Thema der Diskussion war das Thema aktive Suizidhilfe, deren Verbot zur geschäftsmäßigen Unterstützung 2020 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. "Rein rechtlich betrachtet sind die Grundrechte individuelle, subjektive Abwehrrechte gegenüber staatlichem Eingriff", erläuterte Raith. Daher habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließe.

Durch eine Legalisierung befürchtet Brantl jedoch zunehmenden gesellschaftlichen Druck auf Schwerstkranke sowie mögliche familiäre Konfliktsituationen, da Kranke ihren Angehörigen nicht zur Last fallen wollen. Einig waren sich die JUler, dass eine völlige Legalisierung aktiver Sterbehilfe ein fehlgeleiteter Freiheitsbegriff sei. Es sei unverantwortlich, wenn ausnahmslos jeder Sterbewunsch, z.B. aus Liebeskummer, für eine staatlich legitimierte Suizidhilfe ausreiche.

JU-Kreisvorsitzender Alexander Hannes dankte den beiden Referenten für die Einblicke in diese komplexen Themen, die jeden persönlich betreffen.

− bb