Bodenmais
Bauplätze in Bestlage: Nachverdichtung oder Fehlentwicklung?

Marktrat ermöglicht Bauparzellen auf der Klause

18.02.2022 | Stand 22.09.2023, 2:12 Uhr

Drei Bauparzellen in sonniger Südhanglage hoch über Bodenmais sollen in dem markierten Areal im Baugebiet "Klause" entstehen. Die Gemeinde teilt die Bedenken der unteren Naturschutzbehörde nicht, die den Grünbereich als Biotop erhalten will.

Drei neue Bauparzellen am sonnigen, aussichtsreichen Südhang des Ortsteils Klause hoch über Bodenmais will die Gemeinde möglich machen – für die Änderung des dortigen Bebauungsplans hat jetzt der Marktgemeinderat die Satzung beschlossen. Das Projekt ist schon fast 20 Jahre alt, seinerzeit hatte man aber den Grünstreifen zugunsten des Landschaftsbildes und des Naturschutz auf Druck des Landratsamtes freigehalten.

Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans "Allgemeines Wohngebiet Klause" hat der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen behandelt, die Knut Hasselbach vom Bauamt vortrug, und dann den Satzungsbeschluss gefasst. Marktrat Hans Sturm (FWG) nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

Der Markt plant die Änderung des Bebauungsplans, um die Voraussetzungen für drei Bauparzellen auf einer bisherigen Grünfläche zu schaffen. Im Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als Wohnbaufläche vorgesehen. Im Sommer vergangenen Jahres hatte die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Regen die Planung als "bauliche Fehlentwicklung" gewertet, "erhebliche Bedenken" geäußert und dem Markt empfohlen, die Planung nicht weiter zu verfolgen.

Bürgermeister Joachim Haller kündigte damals eine Nachbesprechung an. Die Planung wurde weiterverfolgt und jetzt zum zweiten Mal aufgelegt. Die Bauleitplanung sei als sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Bebauung zu sehen, so die Argumentation der Gemeinde, die vom Landratsamt erwähnten Biotope "seien kaum mehr vorhanden." Die Baugrenzen werden noch geringfügig angepasst. Die von der Unteren Naturschutzbehörde beschriebenen Maßnahmen zum Monitoring werden noch textlich festgehalten, sowohl für die Eingrünung als auch für deren Entwicklung.

Nach Ansicht der Regierung von Niederbayern dient die geplante Bebauung der Nachverdichtung und schließt eine Lücke zwischen der vorhandenen Wohnbebauung.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans "WA Klause" von 2003 bis 2005 war ursprünglich bereits die Bebauung der im jetzigen Deckblatt enthaltenen Parzellen geplant. Das Landratsamt hatte das aufgrund der Lage an einem exponierten und weithin einsehbaren Hang und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes abgelehnt. Daraufhin wurde nur ein kleiner Teil der Planung weiterverfolgt und die Grünfläche zur Einbindung in das Landschaftsbild festgesetzt.

− wm