Im Fall von zwei Anzeigen der Tierschutzorganisation Peta gegen Landwirte aus dem Altlandkreis Viechtach hat die Staatsanwaltschaft Deggendorf auf Anfrage der Passauer Neuen Presse ein Update zu den Ermittlungen herausgegeben. Die Tierschützer hatten mittels Fotos auf die umstrittene Anbindehaltung in zwei Ställen aufmerksam gemacht. In der Landwirtschaft, gerade auf kleineren Höfen, ist die Anbindehaltung allerdings weiterhin verbreitet – rechtlich verboten ist diese nicht, nach einer Gesetzesnovelle bis mindestens 2034.