30 Jahre lang waren die Dörfer Reinhartsmais und Oberneumais jeweils eigenständige Landgemeinden, dann wurde die Notwendigkeit einer Gemeindereform zu groß. Und so wurde am 30. Mai 1854, genau vor 170 Jahren, die Vereinigung der beiden Gemeinden hochoffiziell verfügt. Bis zur großen Kreisreform Anfang der 1970er Jahre bestand diese Gemeinde Oberneumais.
Die ehemaligen Gemeinden Reinhartsmais und Oberneumais wurden 1821 gegründet. Erstere bestand aus dem Anwesen Kagerhof, dem Weiler Schlossau mit Aumühle und dem Dorf Reinhartsmais und zählte gesamt 14 „Gemeindeglieder“. Die Gemeinde Oberneumais setzte sich damals aus den Weilern Augrub, Finkenried, Frauenmühle, der Einöde Kühhof und den Dörfern Metten, Rohrbach und Oberneumais mit insgesamt 33 Gemeindegliedern zusammen.
Gemeindeglieder lebten „in misslichen Verhältnissen“
Am 9. März 1852 reichte die Gemeindeverwaltung Reinhartsmais, vertreten durch Xaver Blechinger, Felix Hilz, Michael Tremml (Kagerhof) und Jakob Bochshorn, beim Königlichen Landgericht Regen den Antrag auf Zuteilung in die Gemeinde Oberneumais ein und begründete den seit vielen Jahren bestehenden Wunsch damit, dass die Lasten von Jahr zu Jahr zunähmen und die Auslagen nicht mehr alleine bestritten werden könnten.
Die Gemeindeglieder bestünden bis auf drei aus Kleingütlern, lebten in misslichen Verhältnissen und seien nicht im Stande, die jährlichen Steuergulden zu bestreiten, obwohl der Gutbesitzer und Bierbrauer Felix Hilz von Schlossau die Hälfte davon entrichte. Man verfüge nur über einen kleinen Armenfonds und sonst besitze die Gemeinde kein Vermögen.
Ferner schrieben die Reinhartsmaiser ins Protokoll: „Sollte aber die Gemeinde Reinhardsmais der angrenzenden Gemeinde Oberneumais nicht zugetheilt werden können, so wäre ein Fortbestehen der Gemeinde Reinhardsmais auch dadurch möglich, wenn aus der großen Gemeinde Eggenried … die ganz nahe gelegenen Ortschaften Groß- und Kleinseipoltsried, Thanhof und Eggenriederhof, welche mitsammen aus 10 Grundbesitzern bestehen … der Gemeinde Reinhardsmais zu getheilt würden. Da auf solche Art und Weise das Loos der Gemeindeglieder der Gemeinde Reinhardsmais so ziemlich erleichtert würde, so beschloß die Verwaltung, diese Gesammtschlußfassung dem Königl. Landgericht mit der unterthänig gehorsamsten Bitte zu übergeben, hochselber wolle diesen Beschluß begutächtlich, um gnädigste Gewährung dieses, der höchsten Stelle zur Vorlage bringen.“
Es folgte ein zweijähriger Abstimmungsprozess, beide Gemeinden mussten sämtliche Daten, Vermögen, Schulden usw. offenlegen und wurden vor Ort vom Landrichter „visitiert“. Dieser ließ dann am 20. März 1854 in Metten zu Protokoll bringen: Die Gemeinde Oberneumais habe zwar im Wesentlichen nichts dagegen einzuwenden, allein sie wünsche deshalb die Vereinigung nicht: Erstens weil Reinhartsmais, außer Felix Hilz zu Schlossau lauter Kleinhäusler habe, und davon keiner mehr zum Gemeinde-Vorsteher tauge. Zweitens weil es dort einige streitsüchtige Leute gäbe, während die Gemeinde Oberneumais eine ruhige Gemeinde sei.
„Deshalb beantragen wir, daß es bleibe, wie bisher“
Drittens weil der Gemeinde-Vorsteher von Oberneumais bisher sein Geschäft und Amt unentgeltlich verrichtete, in Reinhartsmais aber Bezahlung erhielt, und bei einem vermehrten Geschäfte künftig auch der Gemeinde-Vorsteher von Oberneumais sein Amt nicht mehr unentgeltlich versehen möchte, wodurch die Gemeinde Oberneumais eine neue Last bekäme, was sie nicht wolle. Und viertens weil die Gemeinde, wenn beide vereinigt seien, ziemlich groß und dadurch das Geschäft vermehrt würde und niemand gerne eine neue Geschäftslast übernehmen wolle. „Deshalb beantragen wir, daß es bleibe, wie bisher“. Für die Gemeindeverwaltung signierten Anton Zellner (Metten), Mathias Loibl (Rohrbach), Joseph Wartner (Rohrbach), Quirin Ernst (Oberneumais) und Anton Schreiner (Metten).
Man möchte heute schmunzeln darüber, wie einst die Oberneumaiser Gemeindeverwaltung taktierte und argumentierte, aber es ist uns heute nicht mehr bekannt, welchen Profit sie damit erreichen wollte. Das Landgericht jedoch erachtete die Gegengründe der Gemeinde Oberneumais als nicht maßgebend. Schließlich wurde den Reinhartsmaisern doch noch die Last der Verwaltung abgenommen und ,Im Namen seiner Majestät des Königs von Bayern‘ ist vom Königlichen Staatsministerium am 30. Mai 1854 offiziell die Vereinigung der Gemeinden Reinhartsmais und Oberneumais in eine politische Gemeinde unter dem Namen Oberneumais genehmigt worden.
Die Reinhartsmaiser wurden aufgrund ihrer günstigen Lage beiderseits der Deggendorfer Straße bereits in historischen Reiseberichten erwähnt, sie besaßen ein Wirtshaus mit Saal und Kegelbahn, hatten Wagner, Schneider, Schmied, die Mühle und ein weiteres Wirtshaus in Schlossau. Dieses Angebot wurde von Durchreisenden wie Ansässigen im Umkreis rege genutzt.
Elfriede Dannerbauer (unter Verwendung von Zitaten aus Dokumenten aus dem Staatsarchiv Landshut)
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