„In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“ – mit diesem Rechtsgrundsatz hat Richterin Ingrid Götte am Amtsgericht Viechtach den Freispruch für den Arzt Jörg Schüren begründet. Mit dem Satz hat sie die knapp dreistündige Verhandlung am Mittwochnachmittag beendet. Und noch ein „Des g‘herd se ned“ hinterhergeschoben. Was sich in ihren Augen nicht gehört, das war zwar nicht justiziabel, die Richterin störte aber die Länge von Schürens Plädoyer. Knapp 30 Minuten sprach der Arzt aus Kirchberg.