Regenerin soll doppelt zahlen
Dreister Betrug bei Online-Geschäft um einen Rucksack

24.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:46 Uhr

Pech bei einem Interneteinkauf hatte eine 51-jährige Regenerin, die bei der Polizei deswegen eine Betrugsanzeige aufgegeben hat.

Am 3. Januar hatte die Frau über Amazon einen Rucksack für 80 Euro bestellt und den Kaufpreis umgehend überwiesen. In der Folge bestellte der unbekannte Verkäufer mit den Daten der 51-Jährigen bei einem anderen Versandhändler den eigentlich bei ihm bestellten Rucksack und ließ ihn an die Adresse der Frau liefern.

Allerdings erhielt die Frau den Rucksack samt einer Rechnung über rund 138 Euro. Deshalb schickte die Frau den nicht bestellten Rucksack an den Versandhändler zurück. Der bei dem unbekannten Betrüger bestellte Rucksack wurde bis dato nicht geliefert. Ebenso erhielt die Frau die 80 Euro nicht zurückerstattet.

− bb