Weiterer Experte soll gehört werden
Brandstifter-Prozess gegen Frauenauer: Noch kein Urteil

22.02.2024 | Stand 22.02.2024, 16:24 Uhr |
Franz Hackl

Am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Deggendorf gegen einen der Brandstiftung angeklagten Frauenauer ist es noch zu keinem Urteil gekommen. − Foto: Frisch

Im Prozess am Landgericht Deggendorf, in dem sich ein 29-jähriger Frauenauer wegen schwerer Brandstiftung verantworten muss, ist am dritten Verhandlungstag noch kein Urteil gesprochen worden. Grund: Die Verteidigung will noch einen Brandsachverständigen zu Wort kommen lassen. Nachdem an den beiden ersten Verhandlungstagen insgesamt 26 Zeugen gehört worden waren, deutete zunächst alles darauf hin, dass die Beweisaufnahme geschlossen werden kann.

Doch dann stellte am Dienstagabend die Verteidigung des beschuldigten Frauenauers – die Rechtsanwälte Andreas Achatz (Freilassing) und Hans Dieter Zanke (Cham) – den Antrag, noch einen Brandsachverständigen zu hören, dem von der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Georg Meiski stattgegeben wurde. Da ein solcher Experte nicht innerhalb von zwei Tagen sein Gutachten erstellen kann, musste ein weiterer Termin angesetzt werden.

Der Prozess wird jetzt am Montag, 4. März, mit der Einvernahme des Brandsachverständigen fortgesetzt. Danach sind die Plädoyers und die Urteilsverkündung geplant.

− hl

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