Von Hans Weiß
Arnbruck. Die Gemeinde wird die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) aufkommensneutral festlegen. Bei den Landwirten ergibt sich eine neue Situation, weil für deren Wohngebäude nun ebenfalls die Grundsteuer B anfällt.
Aufkommensneutral heißt, dass die höher bewerteten Grundstücke nun mit einem entsprechend niedrigeren kommunalen Hebesatz besteuert werden. Dadurch ergeben sich für die Gemeinde Arnbruck keinerlei Mehreinnahmen aus der Grundsteuer. Die Gemeinde müsse bei Widersprüchen...