Doppelkandidatur erlaubt
AfD-Mann kandidiert zum Landrat und für Landtag – er müsste sich für ein Amt entscheiden

11.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:19 Uhr

Will Landrat und/oder Landtagsabgeordneter werden: Johann Müller. −Foto: AfD-Kreisverband

Am Dienstagvormittag hat die Alternative für Deutschland (AfD) einen Kandidaten für die Landratswahl bekanntgegeben: Wie schon 2017 zieht der Geiersthaler Johann Müller in die Abstimmung. Sein Ziel am großen Wahltag am 8. Oktober ist dann das Erreichen der Stichwahl, wie er kommuniziert hat. Doch es dürfte nicht sein einziges Ziel an diesem Tag sein.

Die Meldung zu Müllers Landrats-Kandidatur hat bei manchem für etwas Verwirrung gesorgt. Der AfD-Kreisvorstand kandidiert nämlich parallel auch für den Landtag – allerdings im Wahlkreis Straubing. Zudem steht er für die AfD in Niederbayern auf Listenplatz 4. Die Kandidatur für beide Ämter sei grundsätzlich kein Problem, solange Müller die Wählbarkeits-Voraussetzungen erfülle, sagt Landratsamtssprecher Heiko Langer auf Anfrage der Passauer Neuen Presse.

Doppelkandidatur erlaubt, nicht aber Besetzung beider Ämter



Allerdings: Sollte er mit beiden Kandidaturen Erfolg haben, müsste sich Müller für einen Posten entscheiden. Doppelmandate sind nicht mehr zulässig. Eine schriftliche Anfrage, welches der beiden Ämter er im Zweifel annehmen wolle, hat Müller am späten Donnerstagabend beantwortet.

„Eine Entscheidung fällt am Wahltag durch das Votum der Wähler“, schreibt er. „Beim Gewinn der beiden Mandate werden auf alle Fälle beide Mandate durch AfD-Männer besetzt. Abgesehen von meiner Person geht es in erster Linie um das bestmögliche Ergebnis für die Alternative für Deutschland.“

Eine Gefahr durch Doppelbelastung sieht Müller nicht: Er werde hervorragend unterstützt – von den Kreisverbänden und auch von seiner Familie. Auch seine berufliche Situation lasse eine Doppelkandidatur zu.