Der überraschend heftige Wintereinbruch bringt auch den städtischen Bauhof an seine Grenzen. Insbesondere deshalb fordert die Stadt Viechtach zur Einhaltung der Winterdienstpflicht auf Gehwegen vor privaten Grundstücken auf.
Die Benutzbarkeit der Gehwege ist teilweise stark eingeschränkt und die Sturzgefahr dadurch drastisch erhöht. Sollte es durch Unterlassung zu Unfällen kommen, können die Grundstückseigentümer dafür haftbar gemacht werden.
Die Stadt Viechtach bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, besonders im innerstädtischen Bereich (Stadtplatz, Linprunstraße, Ringstraße, Mönchshofstraße, Bäckergasse), ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.
− vbb
Artikel kommentieren