Alles eine Frage der Sicht
Wenn der Nebel zum zwölften Gegenspieler wird: Kastler und Fürther Klagen – und was die Regeln sagen

12.11.2024 | Stand 12.11.2024, 16:07 Uhr |

Und über den Rasen jagen Nebelschwaden: Das Topspiel in der Fußball-Bayernliga der Frauen zwischen dem FC Ruderting und der Spvgg Greuther Fürth (1:0) wurde von dichtem Nebel beeinträchtigt. − Foto: Alexander Escher

Man hat’s als Fußballer aber auch nicht leicht in diesen Tagen. Kalt ist es, es „feuchtelt“, wie der Niederbayer gern sagt – und dann auch noch dieser Nebel. Das Wetter kann in diesen trüben November-Wochen schon mal der zwölfte Gegenspieler sein.

Im Bayernligaspiel der Rudertinger Fußball-Frauen am Samstag gegen die Spvgg Greuther Fürth schälten sich die Umrisse der Spielerinnen teils so schemenhaft aus dem Nebelgrau, so dass Beteiligte ebenso wie die 400 Zuschauer teils Mühe hatten, den Durchblick zu bewahren. Schleierhaft kam’s dann am Ende auch den mit 0:1 unterlegenen Fürtherinnen vor, dass die Partie trotz der grenzwertigen Sichtverhältnisse durchgezogen wurde. Deutlich formulierten ihre Nebel-Klage die Landesliga-Kicker des TSV Kastl nach der 1:2-Niederlage am Samstag beim TSV Murnau. Ab der 60. Minute hatten das dampfende Murnauer Moos und der nahe Staffelsee den Platz an der Poschinger Allee in derart viel Dunst eingehüllt, „dass man so nicht mehr von Tor zu Tor und die gegenüberliegende Seitenlinie sah“, wie Kastls Fußball-Abteilungsleiter Jochen Brehm feststellte. Nach seinen Schilderungen habe Trainer Harry Mayer seine Spieler teilweise suchen müssen. „Von einem ordnungsgemäßen Spiel konnte hier nicht mehr die Rede sein“, hielt Brehm fest.

Was ordnungsgemäß ist und was nicht, darauf gibt die Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes einen ganz unvernebelten Blick. Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen muss demnach beim Anpfiff zumindest eine Sicht von Tor zu Tor gegeben sein. Robert Fischer, Obmann der niederbayerischen Fußball-Schiedsrichter, erinnert zudem daran, dass der Unparteiische eine laufende Begegnung für 30 Minuten unterbrechen kann, wenn die Mindest-Sichtstandards unterschritten werden. Von dieser Möglichkeit kann ein Schiedsrichter während einer Partie sogar mehrmals Gebrauch machen. „Wobei es nach einer zweiten Unterbrechung im Allgemeinen wohl keinen Sinn mehr macht, noch weiterzuspielen“, wie Fischer sagt. Genau darin sehen sie beim TSV Kastl ein Versäumnis von Schiedsrichter Moritz Osteried (Spvgg Krumbach). Er sei nicht bereit gewesen, „die Partie zumindest gemäß der vorgeschriebenen 30 Minuten zu unterbrechen“, klagte Abteilungsleiter Brehm. Von den Siegern aus Murnau waren übrigens keine derartigen Klagen zu hören, auch nicht von den Siegerinnen im Nebelduell von Ruderting. Halt alles eine Frage der Sicht.

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