Nach der Sommerpause hatte der Marktgemeinderat Hutthurm (Landkreis Passau) viele Punkte auf seiner Tagesordnung. Unter anderem ging es um diverse Baumaßnahmen. So starten diese an der Ringstraße/Neubürgerstraße mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens. Ende Oktober folgen diverse Straßensanierungen.
Zur Änderung der Ortsabrundungssatzung Bärnbach informierte Julia Strahberger vom Bauamt das Gremium über die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Der Marktgemeinderat beschloss die fünfte Änderung letztlich einstimmig.
Auch zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 64 und Aufstellung des Bebauungsplans „GE(e) Goldener Steig I – 4. BA“ trug Julia Strahberger Stellungnahmen vor. Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Deggendorf antwortete mit Hinweisen zum laufenden Wasserrechtsverfahren. Das Regenrückhaltebecken wird durch eine unterirdische Box-Rigole, einen Pufferspeicher mit Drosseleinrichtung und Vorreinigung ersetzt. Das aufgefangene Niederschlagswasser wird gedrosselt in den Freihofer Bach eingeleitet. Die Ableitung des Oberflächenwassers führt durch kein amtliches Biotop, sondern wird parallel zum Straßengrund geführt. Eine Nutzungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt wurde diesbezüglich geschlossen. Die Abteilung Bauwesen (rechtlich) des Landratsamts forderte eine Klarstellung der Zweckbestimmungen des Gewerbes auf der gesamten Fläche. Beide Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Beim Flächennutzungsplan „SO Bayerwaldstraße“ mittels Deckblatt Nr. 70 und der damit einhergehenden Aufstellung des Bebauungsplans ging es um die Abwägungsvorschläge. Die Regierung von Niederbayern wies laut Julia Strahberger darauf hin, dass die nachträglich überlieferten Unterlagen bezüglich der Konkretisierung der Verkaufsfläche und die in den textlichen Festsetzungen aufgeführten zulässigen Sortimente nun die Anforderungen des Landesentwicklungsprogramms erfüllen. Das WWA Deggendorf bescheinigte sein Einverständnis mit dem vorliegenden Plan, wenn die Hinweise zur Gewässerverrohrung im Bereich der Überfahrt beachtet werden. Bezüglich des Niederschlagswassers habe das Amt mitgeteilt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung in das RRT 6 Hutthurm Kreuzstraße anzupassen ist. Das Niederschlagswasser des SO-M wird auf dem eigenen Grundstück versickert. Der Marktgemeinderat konnte den vorgetragenen Abwägungsvorschlägen mit einer Gegenstimme zustimmen.
Abwasser-Entsorgung für Feuerschwendt geregelt
Weiter ging es in der Sitzung um eine Vereinbarung zwischen dem Markt Hutthurm und der Gemeinde Neukirchen vorm Wald. Die beiden Kommunen hatten per Zweckvereinbarung vom 1. Februar 2004 beziehungsweise 23. März 2004 geregelt, dass die Abwasserbeseitigung der Ortschaft Feuerschwendt in der Gemeinde. Neukirchen vorm Wald vom Markt Hutthurm übernommen wird, weil die Gemeinde Neukirchen vorm Wald nicht in der Lage ist, das Abwasser der Ortschaft ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Zweckvereinbarung wurde für 20 Jahre ohne Verlängerungsoption abgeschlossen.
Mit dieser wurde neben der Aufgabenübertragung unter anderem die Kostenbeteiligung an den Investitions- und Betriebskosten vereinbart. Eine Übertragung von hoheitlichen Befugnissen wurde nicht vereinbart. Der Markt Hutthurm befindet sich derzeit in den Planungen zur Sanierung beziehungsweise zum Umbau der Kläranlage. Diese werde zeitnah erfolgen, wie es weiter hieß.
Mit der Sanierung beziehungsweise dem Umbau werden auch die Einwohnergleichwerte angepasst, die für die Umlegung der Kosten herangezogen werden. Nachdem die genauen Daten für den Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung noch nicht abschließend vorliegen, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass die bisherige Zweckvereinbarung längstens bis zur Schlussabnahme der Sanierungsmaßnahmen weitergelten solle. Die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt hatte mitgeteilt, das es möglich wäre, mit der Gemeinde Neukirchen vorm Wald eine schriftliche Vereinbarung zu schließen, in der festgelegt wird, dass der Inhalt der alten Zweckvereinbarung spätestens bis zum Abschluss der Umbaumaßnahme weiterhin gültig ist.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass die von Geschäftsleiter Bruno Gottschaller vorgetragene Vereinbarung zwischen den beiden Gemeinden getroffen werden könne. Bürgermeister Max Rosenberger informierte über weitere Termine: Die nächsten Sitzungstermine sind am 10. Oktober Bauausschuss, 16 Uhr, sowie Gemeinderat am 24. Oktober um voraussichtlich 19 Uhr. Die ursprünglich für 19. Dezember vorgesehene Sitzung des Gemeinderats wird auf 11. Dezember vorverlegt. Weiter informierte er, dass die Baumaßnahmen an der Ringstraße/Neubürgerstraße mit der Maßnahme „Regenrückhaltebecken“ begonnen haben. Ende Oktober starten die Straßensanierungen mit dem sogenannten „Road-Flex-Verfahren“. Die Firma Strabag habe einen Teil des Preisgeldes anlässlich der Verleihung des Innovationspreises an fünf gemeinnützige Einrichtungen im Markt Hutthurm gespendet.
Marktratssitzung auf 11. Dezember vorverlegt
Zu den Baumaßnahmen bezüglich des Gehweges am Autohaus Platzer und Wimmer berichtete Bürgermeister Rosenberger, dass der benötigte Grund nur für einen Gehweg vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde und eine Verbreiterung der Straße nicht zur Diskussion stehe. Man wolle vermeiden, dass hier eine weitere „Rennstrecke“ entstehe und man sei dankbar, dass der Gehweg realisiert werden könne. Rosenberger bat auch um Verständnis für das Bauvorhaben „Funkmast“ in Kringell. Es handelt sich hier um eine privilegierte Maßnahme.
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