Neuhaus am Inn. Am Grenzübergang Neuhaus am Inn, Neue Brücke überprüften Beamte der Grenzpolizeiinspektion am Dienstag gegen 12.20 Uhr den Fahrer eines Fahrzeuggespanns bestehend aus einem Pkw und Anhänger. Der 40-Jährige konnte lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen, aufgrund des Gewichts des Anhängers war diese jedoch nicht mehr ausreichend. Zudem ergab die Überprüfung seiner Personalien einen bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Er konnte durch die Zahlung der geforderten Geldstrafe im niedrigen vierstelligen Bereich eine Inhaftierung abwenden, muss...