Obdachlosenunterkunft: Nutzung ist nun geregelt

01.12.2024 | Stand 01.12.2024, 21:30 Uhr |

Rotthalmünster. Schon seit 2012 ist das Einfamilienhaus in der Griesbacher Straße 70, das ehemalige Rasch-Haus, Eigentum der Marktgemeinde Rotthalmünster. Das Haus dient der Kommune als Obdachlosenunterkunft. „Dort leben von Zeit zu Zeit Menschen in Notlagen“, erklärt Stefan Starzengruber, geschäftsleitender Beamter der Kommune. Die Benutzung der Unterkunft regelt nun ganz offiziell eine Satzung, die auf der jüngsten Marktratssitzung am Donnerstagabend einstimmig beschlossen worden ist .

Am Interessantesten dürfte der Punkt sein, was in dem Haus verboten ist: Rauchen sowie der Konsum von...

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