Seit knapp drei Wochen sind die Aumühlenstraße, Teile des Brunnenwegs und des Weberwegs nun als Fahrradstraßen freigegeben. Die Beschilderung und die Bodenmarkierung wurden in der ersten Oktoberwoche angebracht, nicht mehr benötigte Beschilderung für den Autoverkehr entfernt.
Wie die Stadt Pocking jetzt mitteilt, gelten in einer Fahrradstraße besondere Verkehrsregeln:
Die neuen Regeln
•In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren
•Zusatzschilder können Auto- und Motorradverkehr zulassen
•Sofern Kraftfahrzeugverkehr gestattet ist, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und die Regelung „rechts vor links“
•Auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden
15 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung
Die Stadt weist darauf hin, dass die Aumühlenstraße keine reine Fahrradstraße ist, da sie mit dem Zusatz „Anlieger frei“ versehen ist. Hineinfahren darf mit dem Auto somit jedoch nur ein Anlieger oder dessen Besucher. Die Polizei überprüft die Einhaltung regelmäßig, das Durchfahren einer Fahrradstraße als Nichtberechtigter wird mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um Einhaltung, um ihren Beitrag zum Ziel der Maßnahme zu leisten, nämlich Pocking zu einer fahrradfreundlicheren Kommune zu machen.
− red
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