Rotthalmünster. Ein Thema, mit dem sich zur Zeit alle Stadt- und Gemeinderäte befassen müssen, ist die Festlegung der neuen Grundsteuer-Hebesätze, die ab 1. Januar 2025 gelten. So hat der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Malching-Rotthalmünster, Emrullah Sayin, im Rahmen der jüngsten Marktratssitzung in Rotthalmünster die vorgeschlagenen Hebesatz-Anpassungen präsentiert, welche der Gemeinderat letztlich einstimmig beschloss. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (agrarisch) wird somit von 340 auf 440 Prozent angehoben, der für die Grundsteuer B (baulich) von 340 auf 190 Prozent...