Ein Thema, mit dem sich zur Zeit alle Stadt- und Gemeinderäte befassen müssen, ist die Festlegung der neuen Grundsteuer-Hebesätze, die ab 1. Januar 2025 gelten. So hat der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Malching-Rotthalmünster, Emrullah Sayin, im Rahmen der jüngsten Marktratssitzung in Rotthalmünster die vorgeschlagenen Hebesatz-Anpassungen präsentiert, welche der Gemeinderat letztlich einstimmig beschloss. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (agrarisch) wird somit von 340 auf 440 Prozent angehoben, der für die Grundsteuer B (baulich) von 340 auf 190 Prozent gesenkt.
Kommune darf nicht mehr einnehmen als vorher
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage wegen ungleicher Behandlung für verfassungswidrig erklärt hat, soll nun jeder Grund- und Hausbesitzer pro Quadratmeter denselben Betrag zahlen. Die dazugehörigen Hebesätze legt jede Kommune selbst fest, sie müssen jedoch „aufkommensneutral“ sein. „Die Kommune darf mit den neu errechneten Hebesätzen also nicht mehr einnehmen als vorher“, erklärte Kämmerer Emrullah Sayin. Dabei ist eine exakte Berechnung der Hebesätze im Moment noch gar nicht möglich.
Zu wenig Daten für exakte Berechnung
Denn dafür liegen der Marktgemeinde Rotthalmünster mit nur 33 Prozent der Messbeträge der Fälle innerhalb der Grundsteuer A sowie 86 Prozent für die Grundsteuer B noch viel zu wenige Daten vor, „insbesondere auch keine sicher verlässlichen Daten“, merkte der Kämmerer an. „Wir müssen davon ausgehen, dass etwa 10 bis 25 Prozent davon falsch gemeldet wurden.“ Die benötigten Grundstücksmessbescheide kommen vom Finanzamt, es bleibe also nichts anderes übrig als geduldig zu sein.
„Da die neue Satzung jedoch bereits zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten muss, mussten wir hochrechnen, was noch nicht an Daten da ist – auch wenn das natürlich schwierig zu prognostizieren ist“, betonte Emrullah Sayin. Infolge eigens durchgeführter Berechnungen unter Berücksichtigung der fehlenden Daten und unter Miteinrechnung eines kleineren Puffers kam Emrullah Sayin letztlich zu dem Schluss, Hebesätze von 440 (A) und 190 Prozent (B) seien am sinnvollsten. „Dass es bei dieser ganzen Sache sowohl Gewinner auch Verlierer gibt, ist nicht zu leugnen. Natürlich will man den Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommen, aber der Hebesatz ist nun mal auch ein Instrument der Gemeinde, um die finanziellen Verhältnisse zu steuern.“
Hebesätze können bei Bedarf angepasst werden
Bürgermeister Günter Straußberger befand: „Die vorgeschlagenen Hebesätze sind grundsätzlich sinnvoll und können immerhin ja jederzeit noch nach Bedarf angepasst werden. Auch die miteingerechneten Puffer halte ich für eine gute Idee, weil die Ausgaben schließlich nicht weniger, sondern immer mehr werden.“ Dieser Meinung war auch der Marktgemeinderat Rotthalmünster und beschloss letztlich die genannten Hebesätze ab 2025 ohne Gegenstimme.
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