Gegen 10 Uhr am Samstagvormittag fuhr ein 57-Jähriger mit einem Omnibus mit Zulassung in Österreich auf der Autobahn in Richtung Grenze. Zu dieser Zeit herrschte reger Verkehr auf der A3. Zwischen den Anschlussstellen Iggensbach und Garham (Landkreis Passau) musste ein 71-Jähriger aus Hessen mit seinem Pkw verkehrsbedingt abbremsen.
Aufgrund ungenügenden Sicherheitsabstands und zu hoher Geschwindigkeit konnte der dahinterfahrende 57-Jährige Busfahrer nicht mehr rechtzeitig abbremsen und fuhr auf den vorausfahrenden Pkw des 71-Jährigen auf.
Zuvor hatte der 57-Jährige noch versucht, einen Zusammenstoß mit dem Pkw zu vermeiden, indem er nach links auswich. Dabei stieß der Bus mit dem Pkw eines 66-Jährigen aus Belgien zusammen. Als Folge des Verkehrsunfalls wurde der 71-Jährige, auf dessen Fahrzeug der Omnibus auffuhr, leicht verletzt und zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus Vilshofen gebracht.
Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung
Alle anderen Unfallbeteiligter blieben unverletzt. An den beiden Pkw entstanden schwere Sachschäden, beide Autos waren nicht mehr fahrbereit und wurden durch Abschleppdienste weggeschleppt. Am Kraftomnibus des Unfallverursachers entstand leichter Sachschaden. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme konnte festgestellt werden, dass der Busfahrer während der Fahrt gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften verstieß, die jedoch nicht unfallursächlich waren.
Gegen den 57-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Für die Zeit der Verkehrsunfallaufnahme musste die BAB 3 für eine Stunde komplett gesperrt werden. Hierdurch kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Stau.
− va
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