Lesermeinung

01.12.2024 | Stand 01.12.2024, 21:30 Uhr |

Es soll ein Exempelstatuiert werden

Zum Bericht „Landesanwaltschaft ermittelt gegen Bürgermeister“ vom 28. November:

 „Dass Bürgermeister Fundke per Gesetz bzw. Rechtsverordnung zur Registrierung verpflichtet ist, wird von Herrn Fundke nicht in Abrede gestellt. Strittig und Verweigerungsgrund allein ist die Frage der gerechten Verteilung von ukrainischen Flüchtlingen. In der Sache geht es im ,Rechtsstaat’ (?) wieder einmal um Gerechtigkeit. Fraglich ist, ob sich Herr Fundke gegen die Verteilpraxis der Kreisverwaltungsbehörde, das heißt Landratsamt Passau, stellt oder aber die Verteilung...

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